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   BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56   

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https://dejure.org/1956,3089
BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56 (https://dejure.org/1956,3089)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1956 - 1 StR 60/56 (https://dejure.org/1956,3089)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1956 - 1 StR 60/56 (https://dejure.org/1956,3089)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51
    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Das träfe nur zu, wenn er Abgaben für die Zigaretten gerade dadurch hinterziehen wollte, daß er sie von einem Ort an den anderen verbrachte (RGSt 68, 42, 69, 193; 73, 104 f; BGHSt 3, 1, 4) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].
  • RG, 10.02.1939 - 1 D 1015/38

    Sind bei der Verurteilung wegen Steuerhehlerei Beförderungsmittel einzuziehen,

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Das träfe nur zu, wenn er Abgaben für die Zigaretten gerade dadurch hinterziehen wollte, daß er sie von einem Ort an den anderen verbrachte (RGSt 68, 42, 69, 193; 73, 104 f; BGHSt 3, 1, 4) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].
  • RG, 06.02.1934 - 4 D 199/33

    Ist ein Beförderungsmittel im Sinne des § 401 RAbgO. "zur Begehung der Tat"

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Das träfe nur zu, wenn er Abgaben für die Zigaretten gerade dadurch hinterziehen wollte, daß er sie von einem Ort an den anderen verbrachte (RGSt 68, 42, 69, 193; 73, 104 f; BGHSt 3, 1, 4) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].
  • BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51

    Todesurteile und Exekution des Kommandeurs der Düsseldorfer Schutzpolizei,

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Über die Verpflichtung der Staatskasse, die Angeklagten wegen etwa unschuldig erlittener Untersuchungshaft zu entschädigen, befindet der Tatrichter (BGHSt 4, 300).
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51

    Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Da diese Straftat in keinem inneren Zusammenhang mit der Fleischwareneinfuhr steht, die H. im Verhältnis zu den anderen Firmenteilhabern oblag, ist auch der Gesichtspunkt der Haftung des Vertretenen für den Vertreter bei der Einziehung nicht verwertbar (§ 416 RAbgO; BGHSt 2, 320, 322 f) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 463/51].
  • BGH, 09.03.1956 - 6 StR 125/55
    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    § 2 Abs. 3 StGB kommt dafür nicht in Betracht (BGH 1 StR 631/54, Beschluß vom 8. Juli 1955; 6 StR 125/55, Urt vom 9. März 1956); die Regelung der Frage war dem Besatzungsrecht vorbehalten.
  • BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Sie waren auch nicht zum Verfahren zugezogen, obwohl dies hätte geschehen müssen (§§ 443, 448 Abs. 2 RAbgO; RGSt 69, 32, 36; 70, 40; BGHSt 3, 227).
  • BGH, 08.07.1955 - 1 StR 631/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    § 2 Abs. 3 StGB kommt dafür nicht in Betracht (BGH 1 StR 631/54, Beschluß vom 8. Juli 1955; 6 StR 125/55, Urt vom 9. März 1956); die Regelung der Frage war dem Besatzungsrecht vorbehalten.
  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Sie waren auch nicht zum Verfahren zugezogen, obwohl dies hätte geschehen müssen (§§ 443, 448 Abs. 2 RAbgO; RGSt 69, 32, 36; 70, 40; BGHSt 3, 227).
  • RG, 21.12.1935 - 6 D 200/35

    Wann beginnt die Revisionsfrist für einen Nebenbeteiligten (§ 421 Abs. 3 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
    Sie waren auch nicht zum Verfahren zugezogen, obwohl dies hätte geschehen müssen (§§ 443, 448 Abs. 2 RAbgO; RGSt 69, 32, 36; 70, 40; BGHSt 3, 227).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit

    Es läßt sich jedoch füglich bezweifeln, ob nicht eine andere, dennoch sinnvolle und gesetzestreue Auslegung durch Unterordnung der - noch überkommenen steuerstrafrechtlichen Anschauungen verhafteten - Vorschrift unter verfassungsrechtliche Erfordernisse des Grundgesetzes hätte zu Ergebnissen gelange können, die rechtsstaatlichem Empfinden nicht zuwiderlaufen; - so etwa, daß ein wertvolles Beförderungsmittel (z.B. ein Kraftwagen) nicht "zur" Hinterziehung von Zoll diene, wenn seine Insassen Zollgut in geringer Menge und von unbedeutendem Wert (Päckchen Tabak) mit sich führen (vgl. BGH 1 StR 60/56 vom 23. August 1956, nicht veröffentlicht); oder daß die Einziehung - mit der Folge des Wertersatzes und einer Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtvollziehbarkeit - nur gegen den tatbeteiligten Eigentümer der Sache zulässig sei, da sie als Strafe ohnehin ihn allein trifft, jeden Nichtberechtigten verfehlt und diesem gegenüber nur als Sicherungsmaßregel sinnvoll ist (vgl. BGSt 57, 334 zu § 40 StGB), oder daß sie - beim untauglichen Versuch einer Steuerhinterziehung - jedenfalls voraussetze, daß steuerpflichtige Waren oder Erzeugnisse überhaupt vorhanden sind (OLG Köln MDR 1951, 568 [OLG Köln 06.07.1951 - Ss 16/50] Nr. 369).
  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

    Der Prüfung, ob es im Rahmen des Art. 4 AHKG Nr. 3 (AmtsBl S 5) weiter anwendbar ist (dazu s. BGH 1 StR 60/56 vom 23. August 1956) wird die Strafkammer enthoben sein, wenn entweder für das (fahrlässige) Einfuhrvergehen auf eine die Straffreiheitsgrenze des § 2 Abs. 1 StrFrG 1949 nicht übersteigende Strafe zu erkennen wäre und daher insoweit Straffreiheit einträte (BGHSt 7, 305) oder wenn das Vergehen als Teilstück in einer fahrlässigen Dauerstraftat aufgeht, die unter das MRG Nr. 53 n .F. fällt (RGSt 76, 68, 70).
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